KANZLEI NAVAZANI

 Kontakt:
 
 Kanzlei Navazani
 Edisonstr. 5
 D-28357 Bremen
 Tel.: (0421) 69676121
 Fax: (0421) 69676122
 info@kanzlei-navazani.de
 Anfahrt:
 
 Mit der Straßenbahn: Li. 4
 Richtung Borgfeld, Falkenberg
 Haltestelle: Kopernikusstraße
 oder Peter-Henlein-Straße
 
 Mit dem Bus: Li. 31
 Richtung Borgfeld
 Haltestelle: Ostwaldstraße
 
 Mit dem Auto: A 27
 Ausfahrt Horn-Lehe      

Kosten

Die Vergütung einer anwaltlichen Tätigkeit ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Danach gelten für Tätigkeiten vor Gerichten feste Vergütungssätze. Für außergerichtliche Tätigkeit gegenüber einem Gegner sieht das RVG Vergütungsrahmen vor, nach denen sich das Honorar bestimmen lässt. Ausgangspunkt ist danach zunächst der Streitwert, für den der Rechtsanwalt tätig wird. Die Höhe des Streitwertes entspricht der Höhe der Forderung. Für den Fall, dass es nicht um eine Forderung geht, ist dieser Wert nach dem Gesetz zu bestimmen. Wie der für einen Wert gesetzlich geltende Rahmen auszufüllen ist, richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, nach der Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber und nach seinen Vermögensverhältnissen.

Geht es bei der anwaltlichen Tätigkeit nur um eine Beratung, muss der Rechtsanwalt sein Honorar mit den Mandanten vereinbaren. Für die Höhe der Vereinbarung kommt es auf den Gegenstandswert der Beratung und auf die oben genannten Kriterien an. Wird lediglich ein erstes mündliches Beratungsgespräch geführt, so ist die Vergütung dafür begrenzt: Maximal 190.00 Euro netto kann der Rechtsanwalt dann verlangen, vorausgesetzt, es wurde nicht ausdrücklich eine höhere Vergütung vereinbart.

In meiner Kanzlei liegen die Kosten einer Erstberatung zwischen 60,00 Euro bis 190,00 Euro netto. Für den Fall, dass Folgeaufträge erteilt werden, wird die geleistete Erstberatungsvergütung auf später anfallende höhere Vergütung angerechnet. Wenn Sie in einem Prozess obsiegen, hat Ihr Gegner sämtliche Verfahrenskosten, auch die Kosten Ihres Anwalts zu tragen.

Für den Fall, dass Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sind, die Gerichtskosten beziehungsweise die Kosten für eine anwaltliche Beratung sowie Vertretung selbst aufzubringen, besteht die Möglichkeit, für Sie staatliche Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen

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